Frage

 

Lieber Bruder Ebertshäuser,

darf ich mit folgender Frage an Sie gelangen? Mit einer gläubigen Freundin und Schwester lese ich regelmäßig in der Bibel. Wir sind nur zu zweit.

Nun hat diese den Wunsch geäußert, daß wir doch gerade im Blick auf Karfreitag und Ostern zusammen das Abendmahl feiern könnten. Sie hat gehört, daß ein Ehepaar das auch tut.

Dürfen wir das? Ich wäre froh um eine Antwort und danke im Voraus herzlich dafür!

 

 

Antwort

 

Liebe Schwester im Herrn,

vielen Dank für Ihre Anfrage; ich will versuchen, sie zu beantworten, so gut ich kann, nach der Erkenntnis, die ich aus dem Wort Gottes bisher erlangen durfte.

Das Mahl des Herrn ist als Gedächtnis für die vollbrachte Erlösung ganz grundsätzlich allen wahren Gläubigen gegeben und geboten: „Das tut zu meinem Gedächtnis!“ (Lk 22,19; 1Kor 11,24). Alle erlösten Kinder Gottes können und sollen daran teilnehmen (es sei denn, sie würden in unbereinigter Sünde leben oder einer Irrlehre anhängen; vgl. 1Kor 5,6-13).

Wenn möglich, sollte das Mahl, das ja auch die Gemeinschaft des Leibes des Christus ausdrückt (vgl. 1Kor 10,16-17), im Rahmen einer örtlichen biblischen Gemeinde gefeiert werden („wenn ihr in der Gemeinde zusammenkommt“; vgl. 1Kor 11,17-20; Apg 2,42).

Wenn das aber durch die Umstände bedingt nicht möglich ist (wie zur Zeit angesichts des Corona-Versammlungsverbots, oder weil es keine biblische Gemeinde in Reichweite gibt), steht es nach meiner Überzeugung allen Gläubigen offen, das Mahl auch zu zweit oder in einem kleineren Kreis zu feiern (sie „brachen das Brot in den Häusern“, Apg 2,46), nach dem Wort des Herrn: „Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte“ (Mt 18,20).

Möge unser treuer Herr Sie segnen!

 

 

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